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Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V

Für Pflegekräfte, besonders im ambulanten Pflegedienst, besteht laut §132 SGB V eine Fortbildungspflicht.

Der MDK prüft nicht nur die Qualität, sondern achtet auch auf eine strikte Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegekräfte.

Diese Fortbildungspflicht besteht für alle Angestellten im Pflegedienst.

Um dieser Pflicht nachzukommen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter in der Ersten-Hilfe zu schulen, um so den Anforderungen des MDK gerecht zu werden.

In den Erste-Hilfe-Kursen wird besonderer Wert auf die Herz-Lungen-Wiederbelebung gelegt, aber auch die Schulung der wichtigsten Verhaltensweisen bei einem Notfall kommen nicht zu kurz.

Themeninhalte

Inhalte unseres Notfalltrainings für Pflegedienste:

  • Allgemeines Verhalten beim Eintreten eines Notfalls
  • Absetzen des Notrufs
  • Überprüfung der Vitalfunktionen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Einführung in die Frühdefibrillation mit einem AED
  • Spezielle Krankheitsbilder

Zielgruppe unseres Notfalltrainings:

  • Pflegekräfte
  • Pflegehilfskräfte
  • Nachbarschaftshilfe
  • Haushaltshilfe

Informationen

Dauer: 6 Unterrichtseinheiten (4,5 Stunden)

Kosten: 49,50 Euro pro Teilnehmer zzgl. 19% MwSt.

Inhouse-Lehrgänge führen wir in ganz NRW bei Ihnen ab 8 Teilnehmern durch

Ihr Ansprechpartner

Sie haben noch offene Fragen ?

Rufen Sie uns an!

Alexandra Pungs

Büro: 02305-3094139

Andrea Joraszkiewicz

Büro: 02305-3083100

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Unsere Rettungs­dienstschule

 

Zertifizierter Fachbetrieb für die Aus- und Fortbildung Betrieblicher Ersthelfer nach DGUV Grundsatz 304-001.

Ausbildungskennziffer 8.1046

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