Gesundheitsschutz
Mit unserem starken Partner
Defibrillator ZOLL AED 3
Einfach, schnell und sicher Leben retten
Zoll AED 3 Halbautomat
Es handelt sich hierbei um einen Halbautomaten. Dies bedeutet der Anwender wird nach erfolgter Analyse durch den Defibrillator aufgefordert die Schocktaste zu betätigen. Der Defibrillator ist sehr übersichtlich im Design und alle wichtigen Tasten und Knöpfe sind gut sichtbar und leicht zu betätigen. Der Statusindikator gibt zu jeder Zeit die Einsatzbereitschaft des Gerätes an.
Echtzeit HLW-Feedback
Der AED 3 bietet dem Ersthelfer ideale Unterstützung im Reanimationsprozess. Mit der Real CPR Technologie kann der Anwender eine qualitativ hochwertige Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Die aufgeklebten Elektroden melden die Werte der Herz-Lungen-Wiederbelegung an den Defibrillator, welcher dem Anwender durch Sprach- und Textaufforderungen auf dem Farbdisplay Rückmeldungen zu Kompressionstiefe und -Geschwindigkeit gibt. Natürlich begleitet auch hier ein Metronom, welches den richtigen Rhythmus der Herzdruckmassage vorgibt. Die Elektroden sind bereits vorinstalliert und garantieren so eine schnelle Anwendung durch Laien.
Kinderreanimation einfach mittels Kindertaste
Auch in Bezug auf Austauschteile ist der Zoll AED 3 sowohl einfach, als auch günstiger als manch andere Modelle. Die CPR Uni-padz Elektroden sind sowohl für Erwachsene als auch für Kinder geeignet. Durch die Betätigung der “Kindertaste“ schaltet das Gerät einfach auf das Protokoll für eine Kinderreanimation um. Dies kann auch noch während des Reanimationsprozesses geschehen.
PlusTrac
Das PlusTrac Programm macht die Überwachung des Defis zum Kinderspiel. Das Gerät kann dadurch mit dem lokalen WLAN-Netz verbunden werden und meldet so immer den aktuellen Status. Sollte bei einem Selbsttest des Zoll AED 3 ein Defekt festgestellt werden so werden Sie direkt kontaktiert. Beim Kauf des Gerätes ist die Plus Trac Lizenz für ein Jahr gratis inklusive.
Technische Details des Zoll AED 3
- Maße: 24,7 x 23,6 x 12,7 cm (TBH)
- Gewicht: 2,5 kg
- IP 55
- Schokimpedanz: 120/150/200 Joule
- Schokimpedanz Kind: 50/70/85 Joule
- Garantie: 6 Jahre; durch Geräteregistrierung gratis Erweiterung auf 8 Jahre möglich
Im Lieferumfang:
- Zoll AED 3 Halbautomat
- Lithiumbatterie
- Zoll CPR Uni-Padz
- PlusTrac Programm für 1 Jahr
- Betriebsanleitung
- GRATIS AED Erste-Hilfe-Set mit:
*Kleidungsschere
*Handschuhe
*Einwegrasierer
Die in Deutschland verpflichtete Geräte-Einweisung nach MPBetreibV § 10 Abs. 1 ist nicht inbegriffen. Auf unseren Infoseiten finden Sie mehr Informationen zu den Möglichkeiten bezüglich einer Defibrillator-Einweisung Infos zur Geräte-Einweisung
Seit dem 01.01.2017 ist für die meisten Defibrillatoren eine Sicherheitstechnische-Kontrolle im 2-Jahres-Intervall verpflichtend. Hier erfahren Sie mehr zur STK für Defibrillatoren.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb und Präsentieren das Gerät vor Ort, und beantworten offene Fragen.
Geräte-Einweisung nach MPBetreibV § 10
Geräte-Einweisung nach MPBetreibV § 10
Automatische Externe Defibrillatoren (AEDs) sind so konzipiert, dass Sie im Notfall von jedem – auch von Laien – einfach und schnell angewendet werden können. Grundsätzlich darf im Notfall also auch wirklich jeder einen solchen Defibrillator benutzen.
Anders sieht es aus mit dem Bereitstellen eines solchen Gerätes. In Deutschland unterliegen Defibrillatoren der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der MPBetreibV. Diese besagt, dass ein Defibrillator nur betrieben werden darf wenn dazu die notwendige Befugnis erteilt wurde (nachzulesen in MPBetreibV § 10 Abs. 1). Diese Befugnis wird in Deutschland durch eine „Geräte-Einweisung“ geregelt, welche ausschließlich durch den Hersteller selbst oder durch eine durch ihn befugte Person durchgeführt werden darf.
Was beinhaltet eine solche Einweisung?
- Der Defibrillator wird am Standort einer Funktionsprüfung unterzogen und in Betrieb genommen
- Es wird in die sachgerechte Handhabung und Anwendung und Instandhaltung des Defibrillators eingewiesen
Natürlich lässt sich eine Einweisung auch optimal mit einem Erste-Hilfe Kurs kombinieren. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Dokument über diese Einweisung um diese wenn nötig belegen zu können.
Gibt es Ausnahmen von einer Einweisung?
Die gibt es in der Tat. In folgenden Fällen müssen Sie keine Einweisung ausführen lassen:
- Sie besitzen bereits einen baugleichen Defibrillator (selber Hersteller, selbes Modell)
- Der Defibrillator ist für einen Privathaushalt bestimmt und wird nicht für weitere Personen zur Verfügung gestellt
Bitte beachten Sie, dass es die Pflicht des Betreibers und nicht des Lieferanten ist, eine solche Einweisung vor der ersten Inbetriebnahme durchführen zu lassen.
Sind Sie an einer Geräte-Einweisung interessiert? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Nähere Informationen zur Sicherheitstechnischen Kontrolle
Seit 01.01.2017 gibt es einige Änderungen in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, ein Anzahl davon betreffen auch Laien-Defibrillatoren.
Das war die Gesetzeslage bis Ende 2016 lt. §6 MPBetreibV :
Bis auf einzelne Ausnahmen waren automatische externe Defibrillatoren bisher befreit von der Sicherheitstechnischen-Kontrolle. Die automatischen Funktionstests, welche die Geräte in regelmäßigen Abständen durchführen, sorgten für eine sogenannte „STK-Befreiung“. Manche Hersteller sprachen zwar Empfehlungen aus bezüglich einer Kontrolle nach einer bestimmten Anzahl von Jahren, verpflichtet war man bisher dazu aber nicht.
Die Sicherheitstechnische-Kontrolle für Defis seit 01.01.2017:
Mit der aktuellen Version der MPBetreibV wurden einige Paragraphen überarbeitet, unter anderem wurde aus dem alten §6 nun §11. Hier geht es um die Sicherheitstechnische-Kontrollen. Jeder automatische externe Defibrillator muss nun verpflichtend die STK durchlaufen. Diese ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Von der STK muss ein Protokoll angefertigt werden, welches anschließend mindestens bis zur nächsten STK aufbewahrt werden muss.
Zwei Ausnahmen bestehen:
– Defibrillatoren im Öffentlichen Raum*, die regelmäßige Selbsttests automatisiert durchführen und durch den Betreiber regelmäßig per Sichtprüfung kontrolliert werden
– Defibrillatoren die für persönliche Zwecke erworben und angewendet werden (Privathaushalte)