Externer Brandschutzbeauftragter
Die Rescue-Kompass GmbH bietet Ihrem Betrieb externe Brandschutzbeauftragte an.
Ein vom Unternehmer schriftlich beauftragter externer Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person, die nicht zum eigentlichen Unternehmen gehört.
Der Brandschutzbeauftragte nimmt Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahr und bildet somit einen Schwerpunkt im vorbeugenden Brandschutz.
Durch Ihre spezielle Ausbildung verfügen Brandschutzbeauftragte über betriebsspezifische und brandschutzrelevante Kenntnisse sowie Kenntnisse in verfahrenstechnischen Besonderheiten in unterschiedlichen Arbeitssystemen. Ebenso sind sie versiert im Umgang und der Lagerung von brennbaren und entzündlichen Gefahrstoffen.
Für alle im Unternehmen anfallenden Fragen zum betrieblichen Brandschutz ist der Brandschutzbeauftragte die zentrale Ansprechperson und er übernimmt somit eine beratende Funktion für alle Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes.
Ebenso führt der Brandschutzbeauftragte auch interne Brandverhütungsschauen durch. Diese kann ein Unternehmen ergänzend zu den behördlichen Brandverhütungsschauen gestalten, realisieren und ausführen.
Grundlage für Brandschutzbeauftragte ist die DGUV Information 205-003.
Externer Brandschutzbeauftragter ist die Regelbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach Arbeitsschutzgesetz, der Verkaufsstättenverordnung, der Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz und der VdS-Richtline Betrieblicher Brandschutz. Als Grundlage dient die DGUV-Information 205-003.
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung / Gefährdungsbeurteilungen
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Eigenständige Brandschau sowie damit zusammenhängende visualisiert dokumentierte Brandschau mit Lösungsansätzen für Ihre Gebäude
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Anwesenheit als externe Ansprechpartner bei Brandverhütungsschauen der Brandschutzdienststelle nach § 26 BHKG NRW
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Dokumentierte Begehungen von Räumlichkeiten (Fotodokumentation) sowie Lösungsvorschläge bzw. nach Absprache auch Lösung von Problemen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Bewertung von Räumlichkeiten auch mit Messgeräten (orientierende Licht-, Schall- und EM-Messungen)