Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 16.03.2020
- 1. Geltungsbereich / Allgemeines
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- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Schulungen, die von der Rescue-Kompass GmbH, Europaplatz 14, 44575 Castrop-Rauxel durchgeführt werden.
- Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax, bei Übermittlung per E-Mail oder bei Nutzung des Buchungsformulars auf der Webseite gewahrt wird. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Für den Umfang und die Durchführung der Schulungen ist neben diesen AGB oder einer Individualabrede die schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich.
- Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
- 2. Vertragsschluss
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- Für die Teilnahme an den Schulungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese ist nach den Vorgaben des § 1 Ziffer 2 im Vorfeld der Schulung schriftlich an die Rescue-Kompass GmbH zu richten.
- Die Anmeldung zu Schulungen nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001 kann durch Einzel- oder Gruppenanmeldung der Teilnehmer oder des Vertragspartners erfolgen. Bei Inhouse-Schulungen nimmt der Vertragspartner eine Gruppenanmeldung vor. Bei beiden Kursarten erfolgt die Anmeldung schriftlich per Brief oder E-Mail bzw. durch Anmeldung und Buchung auf der Website „www.Rescue-Kompass.de“.
- Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers zu den hier dargestellten Bedingungen zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahme durch die Rescue-Kompass GmbH bedarf.
- Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen der Rescue-Kompass GmbH als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind der Rescue-Kompass GmbH namentlich zu benennen.
- Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
- 3. Offene Schulungen
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- Offene Schulungen in den Räumlichkeiten von der Rescue-Kompass GmbH können in der Regel nur stattfinden, wenn die festgelegte Mindestzahl von 10 Teilnehmern erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Rescue-Kompass GmbH vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers bzw. Teilnehmers gegenüber der Rescue-Kompass GmbH besteht in diesem Fall nicht.
- Die Rescue-Kompass GmbH kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Schulung aus Gründen, die die Rescue-Kompass GmbH nicht zu vertreten hat – z.B. der Ausfall eines Dozenten oder höherer Gewalt – nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Rescue-Kompass GmbH sind ausgeschlossen.
- 4. Inhouse-Schulungen Erste Hilfe
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- Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 12 Teilnehmern je Schulung voraus.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 12 Teilnehmern je Lehrgangstag mit 48,50 € netto pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
- Die Kosten für Anreise und Spesen des Dozenten werden im Vorfeld der jeweiligen Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Kosten einer Stornierung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und in dem 15 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen. Stellt der Dozent beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum die genannten Vorgaben gemäß DGUV 304-001 nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt.
- Die Fahrtkostenpauschale für Inhouse-Schulungen beträgt ab einer Entfernung von 20 km ausgehend von Unternehmenssitz Castrop-Rauxel 0,50 €/km, diese werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Wichtig für Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
- Kostenübernahmebestätigung: Die Liste ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle.
Bitte beachten Sie: handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW/BGN/Unfallkasse NRW abgerechnet werden, da für diese keine Online-Kostenübernahmebestätigung vorliegt. - Weitere oder am Kurstag fehlende Teilnehmer werden zu Lasten des Auftraggebers in Rechnung gestellt.
- 5. Inhouse-Schulungen Brandschutz
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- Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 8 Teilnehmern je Schulung voraus.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 8 Teilnehmern je Lehrgangstag mit 105,00 € netto pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
- Die Kosten für Anreise und Spesen des Dozenten werden im Vorfeld der jeweiligen Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Kosten einer Stornierung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen. Stellt der Dozent beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum die genannten Vorgaben nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt.
- Die Fahrtkostenpauschale für Inhouse-Schulungen beträgt ab einer Entfernung von 20 km ausgehend von Unternehmenssitz Castrop-Rauxel 0,50 €/km, diese werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- 6. Entgelte
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- Das Schulungsentgelt bei Inhouse-Schulungen richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen schriftlichen Vereinbarung, bzw. nach dem schriftlichen Angebot der Rescue-Kompass GmbH und ist mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
- Für Seminare nach BGV A1/DGUV Grundsatz 304-001 der Berufsgenossenschaften (BG) gelten ergänzende Regelungen nach Maßgabe des folgenden § 7.
- 7. Lehrgängen nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001
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- Die Kosten für die Aus-und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1 für angestellte Mitarbeiter übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse). Die Abrechnung erfolgt seitens der Rescue-Kompass GmbH direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Schulungsbeginn einen vom Arbeitgeber abgestempelten Vordruck der BG vorlegen, der mit der Anmeldebestätigung versandt wird. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 48,50 € netto für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie in Höhe von 48,50 € netto für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen in Rechnung gestellt.
- Qualifizierungs- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. der praktischer Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen abzurechnen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.
- Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdient und Wohlfahrtspflege, Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, müssen mindesten 6 Wochen vor Schulungsbeginn einen Kostenübernahmeantrag stellen.
- 8. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Rescue-Kompass GmbH
Geschäftsführer Volker Sahage
Europaplatz 14
44575 Castrop-Rauxel
Tel.: 02305 – 3095310
info@rescue-kompass.de
- 9. Stornierung von Offenen-Schulungen und Inhouse-Schulungen
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- Sämtliche Schulungen können bis 30 Tage vor Schulungsbeginn durch den Auftraggeber kostenlos schriftlich storniert werden.
- Bei Stornierungen im Zeitraum von 29 Tagen bis 14 Tagen vor Beginn der jeweiligen Schulung werden Ausfallkosten von 25% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
- Bei Stornierungen im Zeitraum von 13 Tagen bis 7 Tagen vor Beginn der jeweiligen Schulung werden Ausfallkosten von 50% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
- Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der jeweiligen Schulung, am Schulungstag selbst oder bei Nichtteilnahme an laufenden Schulungen hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer das volle Schulungsentgelt zzgl. der entstandenen Nebenkosten, zu denen insbesondere auch Verwaltungskosten, Kosten für den Ausbilder/Dozenten und Raumkosten zählen, zu entrichten.
- Wird schriftlich ein Ersatztermin für eine Schulung vereinbart, so hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer für die stornierte oder versäumte Schulung hingegen nur die entstandenen Nebenkosten zu tragen.
- Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei der Rescue-Kompass GmbH.
- 10. Fristlose Kündigung
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- Die Rescue-Kompass GmbH kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in der Schulung, insbesondere Störung des Schulungsbetriebs durch Lärm- oder Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Schulungsleitung, Teilnehmern der Schulung oder Mitarbeitern von der Rescue-Kompass GmbH.
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.
- Missbrauch der Schulung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
- Konsum von Alkohol oder verbotener Substanzen während der Schulung, bzw. deren Weitergabe an Teilnehmer der Schulung.
- Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
- Schulungsentgelte werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Schulungsentgelte werden nicht erstattet.
- Die Rescue-Kompass GmbH kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
- 11. Teilnahmebestätigungen/ -Zertifikate
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- Jeder Teilnehmer einer Schulung erhält nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebestätigung. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme an der entsprechenden Schulung und der vollständigen Entrichtung des Schulungsentgelts eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.
- Ersatz-/Zweitbescheinigungen für das jeweils laufende Jahr werden gegen eine Gebühr von 12,50 € netto und Versand, für zurückliegende Jahre gegen eine Gebühr von 17,50 € netto und Versand ausgestellt. Die Gebühr ist unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Begriffs „Ersatzbescheinigung“ als Verwendungszweck im Voraus auf das folgende Konto zu überweisen:
Rescue-Kompass GmbH
Deutsche Bank
IBAN DE40 4407 0024 0671 3473 00
BIC: DEUTDEDB440
Erforderlich für die Ausstellung von Ersatz-/Zweitbescheinigungen sind neben einem entsprechenden Antrag und der Zahlung der Gebühr im Voraus die Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und des genauen Schulungsdatums.
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- Achtung: Prüfen Sie bitte, ob Sie Ihre Schulung wirklich bei der Rescue-Kompass GmbH absolviert haben. Sollten Sie eine Ersatz-/Zweitbescheinigung beantragen, obwohl Sie die Schulung nicht bei uns absolviert haben, erstatten wir Ihnen die unter Ziffer 2 genannte Gebühr nicht zurück. Bei der Gebühr handelt es sich um die Bearbeitungsgebühr für den entstehenden Aufwand.
- Bei Schreibfehlern durch die Rescue-Kompass GmbH besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 12,50 € netto und Versand fällig.
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- 12. Urheberrecht
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- Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen etc. zu Schulungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Unterlagen und Präsentationen, die ggf. auf der Webseite der Rescue-Kompass GmbH oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
- 13. Datenschutz
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- Verantwortlich ist die Rescue-Kompass GmbH, Geschäftsführer: Volker Sahage
Europaplatz 14, 44575 Castrop-Rauxel (USt-IdNr.: DE 323446971).
Erreichbar ist die Rescue-Kompass GmbH unter:
Tel.: 02305-3095310
E-Mail: info@rescue-kompass.de
Web: www.Rescue-Kompass.de
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- Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
- Die erhobenen Teilnehmerdaten werden bei der Rescue-Kompass GmbH zur Dokumentation aufbewahrt und dienen als Teilnehmernachweis. Sämtliche Daten werden nicht für Werbezwecke genutzt oder für diese an Dritte weitergeleitet. Das Teilnehmerdatenblatt wird mit der Kursdokumentation 5 Jahre aufbewahrt und danach gemäß des Bundesdatenschutzes der Aktenvernichtung zugeführt. Im Zuge der technischen Datenübertragung und Speicherung ist es jedoch notwendig, dass die übermittelten Daten, oder Teile davon, technisch auf Geräten / Servern externer Dienstleister, wie unserem Hoster der HiOrg Server GmbH in St. Ingbert, gespeichert werden. Der Dienstleister hat rechtlich kein Verwertungsrecht der gespeicherten Daten und die Einsicht und die Nutzung von kundenspezifischen Daten auf unseren Servern ist ihm nicht gestattet.
- Alle Teilnehmenden sind mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Unterschrift zu erfassen. Für UVT- Teilnehmende sind zusätzlich der Name und die Anschrift des Arbeitgebers sowie des kostentragenden UVT zu ergänzen und auf Anforderung dem Unfallversicherungsträger vorzulegen.
- Sie haben gemäß den Artikeln 17 und 18 der DSGVO das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Wenn sie für Ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind werden bei uns gespeicherte Daten gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel handelsrechtliche oder steuerrechtliche Gründe) stehen dem entgegen, vorrangig geregelt im § 257 Abs. 1 HGB und §147 Abs. 1 AO.
- 14. Haftung
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- Haftungsansprüche gegen die Rescue-Kompass GmbH sind auf die Höhe des jeweiligen Schulungsentgeltes beschränkt. Weitergehende Ansprüche (mit Ausnahme der Verletzung von Kardinalspflichten, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen) sind ausgeschlossen.
- Für die Garderobe und persönliche Gegenstände der Schulungsteilnehmer am Schulungsort übernimmt die Rescue-Kompass GmbH keine Haftung.
- 15. Schlussbestimmungen
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- Es gilt deutsches Recht.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten in diesem Fall die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Für sämtliche Streitigkeiten wird Castrop-Rauxel als Gerichtsstand vereinbar, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist.