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Brandschutz­­konzepte

Das Brandschutzkonzept von Rescue-Kompass, Ihr Sicherheitsfahrplan gegen Feuer

Grundsätzlich werden in einem Brandschutzkonzept die Brandschutzmaßnahmen für ein Unternehmen festgehalten, um Schutzziele zu erreichen und die Risiken zu reduzieren.

Bitte machen Sie sich bewusst: Die Brandgefahr stellt eine ernste Bedrohung für Ihr Unternehmen dar. Eine Feuerversicherung würde im Falle Wenn zwar den materiellen Schaden ersetzen, aber denken Sie auch an die immateriellen Verluste: Leben und Gesundheit stehen auf dem Spiel, das Verlieren von Marktanteilen oder die Abwanderungen zu Mitbewerbern sind Verluste, die durch keine Versicherung ersetzt werden.

Durch vorbeugende Brandschutzmaßnahmen reduzieren Sie die bestehende Brandgefahr deutlich. Die Brandschutzmaßnahmen werden in einem Brandschutzkonzept entsprechend der Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen geplant und umgesetzt.

Brandschutzkonzept: Wann und wie?

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist grundsätzlich erforderlich, wenn

  • von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll.
  • es um ein Gebäude mit einer besonderen Art der Nutzung geht. In diese Gruppe fallen in der Regel die meisten Unternehmen.

In einem Brandschutzkonzept werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Schutzziele und Schutzinteressen
  • Brandgefahren beziehungsweise die Fragestellung, wie Brände entstehen können
  • Mögliche Risiken

Insbesondere in größeren Gebäuden sind die Maßnahmen zum vorbeugenden beziehungsweise abwehrenden Brandschutz sowie zum Personenschutz sehr umfangreich. Neben der baulichen Ausführung müssen in einem Brandschutzkonzept auch Brandrauchentlüftungen, Löschhilfen, Brandmeldeanlagen und die Organisation des Brandschutzes berücksichtig und definiert werden.

Brandschutzkonzept: Warum wir von Rescue-Kompass?

Technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmelde- oder Löschanlagen können Anforderungen an den baulichen Brandschutz reduzieren. Dies ist für Sie interessant, wenn Sie bauliche Veränderungen an Ihrem Unternehmen vornehmen möchten. Es lohnt sich, schon vor der Architektenbeauftragung Kontakt mit uns aufzunehmen. Sie erhalten von uns mit dem Brandschutzkonzept kostengünstige Lösungen zur Umsetzung des Brandschutzes in Ihrem Neu- oder Umbau. Je eher Sie sich mit uns in Verbindung setzen, desto besser. Wir arbeiten immer nah am Kunden und rechnen anders als Architekten ab, sodass Sie die Möglichkeit haben, Kosten zu sparen.

  • Das Brandschutzkonzept wird von einem Fachplaner erstellt. Diese Bezeichnung ist nicht geschützt, sodass sich letztendlich jeder so nennen kann. In Nordrhein-Westfalen gibt es jedoch die Bedingung, dass ein Brandschutzkonzept durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen oder von Personen aufgestellt wird, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind.

Wir von Rescue-Kompass beauftragen ausschließlich Feuerwehrleute mit der Erstellung von Brandschutzkonzepten, weil diese aus unserer Sicht echte Experten für diesen Bereich sind. Sie kennen Brandgefahren nicht nur aus der Theorie, sondern aus der Praxis und haben deshalb wie kein anderer den Blick für Gefahren und Risiken.

Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen ein Brandschutzkonzept erstellen, in welchem alle erforderlichen Aspekte berücksichtigt sind und die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. So trägt das Brandschutzkonzept nachhaltig zur Sicherheit in Ihrem Unternehmen bei.

Brandschutzkonzepte werden durch eine im baulichen, anlagentechnischen und abwehrenden Brandschutz sachverständige Personen aufgestellt, welche für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung gemäß § 54 Abs. 3 BauO NRW vergleichbar geeignet ist.  Unser Sachverständiger erfüllt die Befähigung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und besitzt seit mehr als 20 Jahren Erfahrung und nachgewiesene Sachkunde im vorbeugenden Brandschutz und bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten.

Nachweise auf Anerkennung der Gleichwertigkeit für die Vorlage von Brandschutzkonzepten nach § 9 BauPrüfVO NRW für Gebäude und bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung im Sinne des § 50 BauO NRW liegen unter anderem für Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Garagen, Industriegebäude, Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen, Kindertageseinrichtungen und weiteren vor.

Brandschutzkonzepte wurden unter anderem in den Städten

  • Düsseldorf
  • Köln
  • Kerpen
  • Bochum
  • Essen
  • Duisburg
  • Brakel

und vielen weiteren Kommunen erfolgreich im Sinne der Schutzziele des Brandschutzes, basierend auf den Rechtsverordnungen des MHKBD, als Bauvorlage zum Bauantrag eingereicht und nach Prüfung genehmigt.

Lernen Sie unser Produkt ViRAss kennen

Unsere Rettungs­dienstschule

 

Zertifizierter Fachbetrieb für die Aus- und Fortbildung Betrieblicher Ersthelfer nach DGUV Grundsatz 304-001.

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